Elektrogeräte entsorgen: neue Vorschriften beim ElektroG

Elektrogeräte entsorgen: neue Vorschriften beim ElektroG

Alles neu macht der Mai! Und so sehen sich Verbraucher seit dem 1.5.2019 mit einer Reihe von Neuerungen konfrontiert. Neben einem angepassten Mindestlohn für Maler und Lackierer, einer längeren Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung, günstigeren Telefonaten aus dem Heimnetz ins EU-Ausland und frischen 100- und 200-Euro-Banknoten gibt es auch beim Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) etwas Neues.

ElektroG: Was ist das?

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz setzt in Deutschland die WEEE-Richtlinie vom 27. Januar 2003 der EU zum Umgang mit Elektronikschrott um. Die erste Fassung des ElektroG trat am 13. August 2005 in Kraft. Das Gesetz soll gewährleisten, dass alte Elektrogeräte getrennt gesammelt und recycelt werden. Damit ist es eine Regelungen für spezifische Produktabfälle, die das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ergänzt.

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Ab sofort auch "passive" Elektro- und Elektronikgeräte betroffen

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) kümmert sich um die Registrierung der Elektro- und Elektronikgerätehersteller und koordiniert die Bereitstellung von Sammelbehältern sowie die Abholung der Elektroaltgeräte bei allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Deutschland. Zum 1. Mai hat die Stiftung ihre Verwaltungspraxis aktualisiert. Neu ist, dass auch "passive" Elektro- und Elektronikgeräte erfasst werden. Dabei handelt es sich um Geräte, die Strom nur durchleiten - also z. B. Verlängerungskabel und Lichtschalter. Lediglich Steckdosen und Fassungen, die in andere Geräte eingebaut werden, bleiben von der Entsorgungsregel unberührt.

Bei Produkten, die nach dem 1. Mai in den Handel gelangt sind und gemäß ElektroG nicht in den Hausmüll gehören, gibt es einen Hinweis in Form einer durchgestrichenen Mülltonne. Bei älteren Elektro- und Elektronikgeräten fehlt eine entsprechende Kennzeichnung.

ElektroG und Druckerpatronen

Hinsichtlich der Entsorgung von Druckerpatronen ändert sich mit der angepassten Verwaltungspraxis der Stiftung EAR nichts. Bereits vor dem 1. Mai galten für Toner und Tintenpatronen, die mit einem Chip, Sensor oder einer LED-Statusanzeige zur Kommunikation mit dem Drucker oder zur Füllstandskontrolle ausgestattet sind, als Elektronikgerät. Verfügen die Druckerpatronen über keine entsprechenden Bauteile oder kann der Toner / die Tintenpatrone wiederverwendet werden, greift das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Gesetz verpflichtet Verbraucher bzw. Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Verwertung selbiger. Dabei hat die Vermeidung von Abfall Vorrang vor der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, einer anschließenden Verwertung sowie der Beseitigung.

Druckerpatronen gehören also in keinem Fall in den Hausmüll. Verkaufen Sie Ihre leeren Tintenpatronen und Tonerkartuschen stattdessen an GeldFuerMuell. So entsorgen Sie diese nicht nur kostenlos und gesetzeskonform, sondern verdienen sich zudem noch etwas dazu. Bei unsachgemäßer Entsorgung von Tonern drohen empfindliche Bußgelder.

Wohin mit dem restlichen Elektroschrott?

Seitdem 25 Juli 2016 ist der komplette Handel dazu verpflichtet, alte Elektrogeräte kostenlos zurückzunehmen. Diese Rücknahmepflicht gilt übrigens nicht nur für den stationären Einzelhandel, sondern auch für Online-Händler. Die einzigen Einschränkungen: Stationäre Einzelhändler müssen auf mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche Elektrogeräte anbieten, der Onlinehandel muss äquivalent dazu über mehr als 400 Quadratmeter Versand- und Lagerfläche verfügen. Während große Elektrogeräte wie Fernseher und Kühlschränke nur gegen Neuware zurückgenommen werden müssen, gilt bei kleinen Geräten, deren Kantenlänge unter 25 cm liegt (z. B. Smartphones, elektrische Zahnbürsten, Rasierer etc.), eine bedingungslose Rücknahmepflicht. Gilt die Rücknahmepflicht nicht und zeigen sich Händler oder Hersteller auch nicht kulant, dient der Wertstoffhof als Alternative.

Batterien können Sie in fast jedem Super- oder Drogeriemarkt im Eingangsbereich in eine entsprechende Abgabebox werfen. Bei Energiesparlampen ist der Service leider noch nicht so verbreitet. Energiesparlampen mit Quecksilber und LED-Leuchten entsorgen Sie daher am besten über den Wertstoffhof oder über das Rücknahmesystem des Herstellers. Lediglich Halogenlampen können Sie ohne schlechtes Gewissen in den Restmüll werfen.

Das Wichtigste zum ElektroG auf einen Blick:

  • Als Elektronikschrott oder Elektroschrott gelten Elektro- und Elektronikgeräte bzw. deren Bauteile, sofern sie nicht mehr (wieder)verwendet werden können.
  • Auch Druckerpatronen wie Toner und Tintenpatronen gelten aufgrund ihrer elektronischen Bauteile prinzipiell als "Elektroschrott". Allerdings können leere Druckerpatronen in den meisten Fällen wiederverwendet werden, wodurch diese nicht als "Abfall" zu bewerten sind. Gemäß KrWG hat die Wiederverwendung Vorrang vor dem Recycling. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Sendung an uns transportsicher verpacken und die Druckerpatronen unbeschädigt bei uns ankommen.
  • Seit dem 1. Mai 2019 sind auch "passive" Elektrogeräte wie Kabel und Lichtschalter, die Strom lediglich durchleiten, von der Entsorgungsregel betroffen. Von der Regelung ausgenommen sind Steckdosen und Fassungen, die in andere Geräte eingebaut werden.
  • Entsorgt werden können alte Elektrogeräte über die Rücknahmesysteme der Hersteller oder über den Wertstoffhof. Die Rücknahmepflicht der Hersteller besteht nur für Elektroschrott mit einer Kantenlänge bis 25 cm. Bei großen Geräten wie alten Druckern und Waschmaschinen müssen Händler maximal ein Altgerät der gleichen Geräteart zurücknehmen. Allerdings nur, wenn im gleichen Zug ein Neugerät erworben wird.