Das Recycling leerer Druckerpatronen und alter Toner gemäß geltendem Kreislaufwirtschaftsgesetz

Das sollten Sie wissen:

Durch das zum 01.06.2012 in Kraft tretende neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wird die novellierte Abfallrahmenrichtlinie der EU (2008/98/EG) in deutsches Recht umgesetzt und das bis dahin geltende Abfallrecht modernisiert. Ziel des neuen Gesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch erhöhte Vermeidungsanstrengungen und ein verbessertes Recycling von Abfällen.

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§ 1 Zweck des Gesetzes: Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.

Welche Pflichten ergeben sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für Verbraucher?


§ 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft: Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sind zur Verwertung Ihrer Abfälle verpflichtet. Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Die Pflicht zur Verwertung von Abfällen ist zu erfüllen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, insbesondere für einen gewonnenen Stoff oder gewonnene Energie ein Markt vorhanden ist oder geschaffen werden kann.


§ 9 Getrennthalten von Abfällen zur Verwertung: Soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen nach § 7 Absatz 2 bis 4 und § 8 Absatz 1 erforderlich ist, sind Abfälle getrennt zu halten und zu behandeln.


Wenn bei Ihnen leere Tonerkartuschen und Druckerpatronen anfallen, sind Sie laut Gesetz dazu verpflichtet, diese zu sortieren und getrennt zu sammeln. Hört sich kompliziert an, ist es aber nicht: Prüfen Sie anhand unserer Ankaufspreislisten oder der Ankaufspreis Suchfunktion ob Ihre leeren Tonerkartuschen recyclingfähig sind. Bei Tintenpatronen ist es noch einfacher, dort können alle Modelle und Typen recycelt werden. Optimal ist eine getrennte Sammlung bei der recyclingfähige Tonerkartuschen separat von nicht recyclingfähigen Tonerkartuschen gesammelt werden:


§ 3 Begriffsbestimmungen: Getrennte Sammlung im Sinne dieses Gesetzes ist eine Sammlung, bei der ein Abfallstrom nach Art und Beschaffenheit des Abfalls getrennt gehalten wird, um eine bestimmte Behandlung zu erleichtern oder zu ermöglichen.

Welche Verwertungsmaßnahmen haben im KrWG Vorrang?


Neu im Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeführt wurde eine fünfstufige Abfallhierarchie, nach der die Vermeidung Vorrang vor der Verwertung und die Vorrang vor der Beseitigung haben soll:


§ 6 Abfallhierarchie: Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge: 1.Vermeidung, 2.Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3.Recycling, 4.sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, 5.Beseitigung. Ausgehend von der Rangfolge nach Absatz 1 soll nach Maßgabe der §§ 7 und 8 diejenige Maßnahme Vorrang haben, die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet.


Damit gilt das Prinzip: "Vermeiden" vor "Verwerten" vor "Beseitigen". Nach diesem Prinzip genießt die Wiederaufbereitung leerer Druckerpatronen und Tonerkartuschen für uns Priorität. Handeln Sie gesetzeskonform und verkaufen Sie leere Druckerpatronen und recyclingfähige Tonerkartuschen an die geldfuermuell GmbH.

Welche Möglichkeiten der Entsorgung gibt es für leere Toner und Tinten?


§ 3 Begriffsbestimmungen: Recycling im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Beseitigung im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verfahren, das keine Verwertung ist, auch wenn das Verfahren zur Nebenfolge hat, dass Stoffe oder Energie zurückgewonnen werden.


Recycling als Form der Verwertung steht in der Abfallhierarchie weit vor der Beseitigung. Die Pflicht zum Recycling besteht für die Erzeuger und Besitzer von Abfällen und hat grundsätzlich den Vorrang vor der Beseitigung. Sie besteht immer, wenn Sie technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, insbesondere wenn für einen gewonnenen Stoff ein Markt vorhanden ist (siehe Ankauf). Diese Pflicht zum Recycling gemäß den Anforderungen und Zielsetzungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, nämlich die Schonung der natürlichen, globalen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Verwertung von Abfällen, erfüllen Sie mit uns spielend. Zu jeder Abholung oder Einsendung von leeren Tonerkartuschen oder Tintenpatronen erhalten Sie eine detaillierte Inhaltsangabe. Diese gilt als vereinfachter Verbleibs- und Entsorgungsnachweis.

Warum recyclingfähige Toner über die geldfuermuell GmbH verwerten?


§ 56 Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben: Entsorgungsfachbetriebe wirken an der Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Sicherstellung des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen nach Maßgabe der hierfür geltenden Rechtsvorschriften mit.


Die Devise "Verwertung vor Beseitigung" ergibt sich klar aus dem Gesetz. Nur die Erfüllung ist in der Regel für den Verbraucher weder einfach noch bequem. Sicherlich nehmen die Hersteller der Druckmaterialien die leeren Druckerpatronen zur Entsorgung zurück. Allerdings nimmt jeder Hersteller nur "seine" Produkte zurück und die Praxis zeigt, dass dies häufig mit immensem Zeitaufwand verbunden ist. Die geldfuermuell GmbH, als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, steht für Sicherheit bei der Verwertung und kümmert sich um die Zuführung von leeren Tintenpatronen und Tonerkartuschen zum Recycling.

Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb herunterladen

Gelten leere Tonerkartuschen und Druckerpatronen als Sondermüll?


§ 3 Begriffsbestimmungen: Gefährlich im Sinne dieses Gesetzes sind die Abfälle, die durch Rechtsverordnung nach § 48 Satz 2 oder auf Grund einer solchen Rechtsverordnung bestimmt worden sind. Nicht gefährlich im Sinne dieses Gesetzes sind alle übrigen Abfälle.


Der Begriff "Sonderabfall" wird im allgemeinen Sprachgebrauch zur Beschreibung verschiedener Abfallarten mit gefährlichen Eigenschaften genutzt, ohne dass eine klare rechtliche Definition existiert. Nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) fallen leere Tonerkartuschen unter "080318 - Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 080317 fallen" und gelten somit nicht als gefährliche Abfälle.

Was ist der Unterschied zwischen der stofflichen und der energetischen Verwertung?


Die stoffliche Verwertung beinhaltet die Substitution von Rohstoffen durch das Gewinnen von Stoffen aus Abfällen oder die Nutzung der stofflichen Eigenschaften der Abfälle für den ursprünglichen Zweck (siehe Recyclingverfahren). Die energetische Verwertung (siehe Entsorgung) beinhaltet den Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoff.


Konkrete Antworten auf regelmäßig gestellte Fragen:

Muss man leere Druckerpatronen und Toner gesondert entsorgen?

Ja, muss man. Aber nicht, weil es sich um Sondermüll handelt, sondern, gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz, weil die Pflicht zur Verwertung (siehe §5 KrW-/AbfG) für die Erzeuger und Besitzer von Abfällen besteht. Die Verwertung hat grundsätzlich den Vorrang vor der Beseitigung. Sie besteht immer, wenn Sie technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, insbesondere, wenn für einen gewonnenen Stoff ein Markt vorhanden ist: Und der ist vorhanden, dank unserem Ankauf von leeren Druckerpatronen, Tonerkartuschen und Tintenpatronen!

Was macht man mit leeren Druckerpatronen?

Leere Druckerpatronen, egal ob Tintenpatronen und Tonerkartuschen, dürfen laut Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht in den Hausmüll. Solche leeren Druckerpatronen werden aber als Rohstoff für die Wiederbefüllung benötigt. Daher kaufen wir die gängigsten Typen an. Sammeln Sie Ihre leeren Druckerpatronen und verkaufen Sie diese an uns!

Wo kann ich meine Druckerpatronen und Toner entsorgen?

Leere Druckerpatronen, egal ob Tintenpatronen und Tonerkartuschen, dürfen laut Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht in den Hausmüll. Natürlich können Sie Ihre leeren Druckerpatronen und Toner umwelt- und fachgerecht über uns entsorgen lassen. Für die gängigsten leeren Druckerpatronen und Tonerkartuschen zahlen wir Ihnen sogar eine Vergütung!

Wo kann man leere Tintenpatronen entsorgen und handelt es sich um Sondermüll?

Leere Tintenpatronen sind kein Sondermüll! Allerdings: Die Pflicht zur Verwertung (siehe §5 KrW-/AbfG) besteht für die Erzeuger und Besitzer von Abfällen. Die Verwertung hat grundsätzlich den Vorrang vor der Beseitigung. Sie besteht immer, wenn Sie technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, insbesondere, wenn für einen gewonnenen Stoff ein Markt vorhanden ist. Der Hausmüll ist als Verwertungsort für leere Tintenpatronen denkbar ungeeignet. Prüfen Sie am besten unsere Ankaufspreislisten für Tintenpatronen, vielleicht gibt es für Ihre leeren Tintenpatronen eine Vergütung. Falls nicht, entsorgen wir leere Tintenpatronen generell kostenfrei.