Gemäß des geltenden Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektroaltgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern müssen getrennt gesammelt und recycelt werden.
Laut der für die Einstufung zuständige Stiftung EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) fallen alle Tonerkartuschen und Druckerpatronen unter das ElektroG, bei denen es sich nicht nur um einen „Behälter oder Tank zur Aufnahme von z. B. Tinte oder Toner“ handelt. Sobald die Druckerpatronen mit einem Chip, Sensor oder einer LED-Statusanzeige zur Kommunikation mit dem Drucker oder zur Füllstandskontrolle versehen ist, handelt es sich „Elektrogerät“, bei dem das ElektroG zur Anwendung kommt. Insofern gelten für die meisten Druckerpatronen die Verpflichtungen des ElektroG.
Ziel des ElektroG ist es, wertvolle Rohstoffe wiederzuverwenden und die Umwelt zu schonen. Der Verbraucher wird dabei sowohl hinsichtlich der getrennten Sammlung als auch hinsichtlich seiner Verantwortung zur ordnungsgemäßen Entsorgung in die Pflicht genommen. Das wird im Gesetzestext deutlich:
ElektroG § 21: Die Erstbehandlung von Altgeräten darf ausschließlich durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen durchgeführt werden.
KrWG § 22: Die zur Verwertung und Beseitigung Verpflichteten können Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen. Ihre Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Pflichten bleibt hiervon unberührt und so lange bestehen, bis die Entsorgung endgültig und ordnungsgemäß abgeschlossen ist.
Der Verbraucher wird so verpflichtet sich vor der Entsorgung kundig zu machen, ob dem jeweiligen Entsorger überhaupt erlaubt ist, Elektrogeräte zu entsorgen. Und der Verbraucher bleibt bis zur endgültigen Entsorgung in der Verantwortung, dass diese Entsorgung auch ordnungsgemäß erfolgt ist.
Keine Sorge, die geldfuermuell GmbH ist so eine zertifizierte Erstbehandlungsanlage, Sie können Ihre Druckerpatronen und Tonerkartuschen bedenkenlos über uns entsorgen. Und Sie erhalten von uns zu jeder Sendung einen geeigneten Nachweis für Ihre Unterlagen.