Wie das Statistische Bundesamt kürzlich in einer Pressemitteilung bekannt gab, ist die Anzahl der Elektrogeräte, die der Erstbehandlung bei einem Wertstoffhof (oder in einem Sammelcontainer) zugeführt wurden, im Jahr 2018 (verglichen mit dem Vorjahr) um 1,7 % gestiegen. Ganze 85,6 % (729.900 Tonnen) der insgesamt 853.100 Tonnen von Recycling- und Wertstoffhöfen entgegengenommen Geräte wurde zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt. Damit bleibt die tatsächliche Recyclingquote mehr oder weniger unverändert. Zahlen für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor.
Haushaltsgeräte am stärksten vertreten
Mit satten 42 % - entsprechend 357.900 Tonnen - sind Haushaltsgroßgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen, Trockner etc.) die am häufigsten angenommenen Elektronikaltgeräte. Mit 19,7 % und damit einem ordentlichen Abstand sind auch die Haushaltskleingeräte (z. B. Kaffeemaschinen) in ordentlicher Anzahl vertreten. Dicht gefolgt von Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik (14,7 % bzw. 125.000 Tonnen) sowie Unterhaltungselektronik (13,8 % bzw. 118.100 Tonnen).
{{include_include-magazin}}Was bedeutet "Erstbehandlung"?
Erstbehandlung bedeutet, dass die Elektro- und Elektronikaltgeräte von einem Wertstoffhof, in einem Schadstoffmobil oder über einen Depot-Sammelcontainer angenommen wurden. Darüber, wie viele Geräte tatsächlich recycelt werden / wurden, sagen die Zahlen zur Erstbehandlung nichts aus. Zunächst müssen nicht-recycelbare Teile und Geräte abmontiert bzw. aussortiert werden. Auch Schadstoffe werden bei der Erstbehandlung entnommen. Erst danach stehen Teile der Geräte als Sekundärrohstoff einer Rezyklierung zur Verfügung.
Wiederverwendung und Recycling: der Unterschied
Die Wiederverwendung ist der Idealfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Statt einzelne Rohstoffe als Sekundärrohstoffe zu extrahieren und diese für die Produktion neuer Produkte zu verwenden, wird das Produkt in seiner ursprünglichen Funktion erneut genutzt. Denken Sie an leere Druckerpatronen, die nach einer gründlichen Aufbereitung wiederbefüllt werden können. Auch Mehrwegflaschen sind ein gutes Beispiel für die "direkte" Wiederverwendung.
Lesen Sie auch: Recycling-Vielfalt - Upcycling, Downcycling und Co
Was steckt hinter den Begriffen und worin bestehen die Unterschiede zum "Recycling"?
Grundlegend schließt der Begriff "Recycling" die "Wiederverwendung" mit ein. Schließlich bezeichnet das Wort lediglich das "zurück in den Kreislauf bringen" von Rohstoffen bzw. Produkten. In der Praxis wird der Begriff jedoch für die Aufbereitung von wiederverwertbaren Abfällen genutzt. PET-Flaschen lassen sich beispielsweise zerhexeln und zu einem Granulat weiterverarbeiten. Dieses wird anschließend für die Produktion von Schuhen, Jacken, Deckenfüllungen oder Mehrwegtaschen verwendet.
Wohin mit alten Elektrogeräten?
Sowohl der Online- als auch der stationäre Einzelhandel ist per Gesetz dazu verpflichtet, alte Elektrogeräte kostenlos zurückzunehmen. Allerdings gelten hier eine Reihe von Einschränkungen, die es Verbrauchern in der Praxis nicht immer so einfach machen. Zum einen müssen stationäre Einzelhändler eine Verkaufsfläche von mehr als 400 m² für Elektrogeräte besitzen, um von der Pflicht betroffen zu sein. Bei Online-Anbietern sind es entsprechend mehr als 400 m² Versand- und Lagerfläche.
Zum anderen dürfen die Händler die Rücknahme von großen Elektrogeräten (z. B. Fernseher, Waschmaschinen, Kühlschränke, alten Druckern etc.) an den Kauf eines neuen Gerätes knüpfen. Eine bedingungslose Rücknahmepflicht gibt es lediglich für Kleingeräte mit einer Kantenlänge von unter 25 cm. Hierzu zählen viele Smartphones und Rasierer.
Wenn Sie kein Neugerät kaufen möchten oder der Händler aufgrund einer zu geringen Verkaufs- / Lagerfläche nicht zur Rücknahme des Altgerätes verpflichtet ist, bleibt Ihnen nur der Gang bzw. die Fahrt zum nächstgelegenen Wertstoffhof. Druckerpatronen entsorgen Sie natürlich gewinnbringend über GeldFuerMuell. Für Batterien, andere Kleingeräte sowie Halogenlampen stehen häufig Sammelcontainer bei Einzelhändlern bereit.
Tipp: Wussten Sie, dass Sie auch volle Druckerpatronen verkaufen können? Die stets faire Vergütung richtet sich nach dem Zustand der neuwertigen Toner (z. B. Verpackungsschäden, keine Verpackung etc.).
Was gilt als "Elektroschrott"?
Bis auf Ausnahmen wie Steckdosen und Lichtschalter gelten alle Geräte, die Strom für ihre Funktion brauchen, als Elektro- bzw. Elektronikgerät im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Seit 1. Mai 2019 sind auch passive Elektro- und Elektronikgeräte von der Entsorgungsvorschrift betroffen. Auch Verlängerungskabel und Lichtschalter müssen dementsprechend einer "Erstbehandlung" zugeführt werden. Bei einer unsachgemäßen Entsorgung drohen je nach Bundesland empfindliche Bußgelder.